Gutscheine

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Kultur und Freude schenken!

Gutscheine vom Kulturbahnhof Neuenstein können als Zahlungsmittel für Eintrittskarten für Veranstaltungen im Kulturbahnhof oder für konkrete Veranstaltungen erworben werden und sind auf Dritte übertragbar. Die Gutscheine mit Wertbetrag sind 3 Jahre gültig. Die Frist beginnt am 31. 12. des Jahres, in dem der Gutschein erworben wird. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich. Die Gutscheine sind im Blumenhaus Grolig in Neuenstein erhältlich oder können hier angefordert werden:

gutschein@kulturbahnhof-neuenstein.de